Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz

Wirtschaftlicher Fortschritt hängt maßgeblich von technischem Fortschritt ab. Im heutigen Wettbewerb ist es zur Erzielung von Wirtschaftswachstum von enormer Bedeutung, an technischem Fortschritt mitzuwirken. Dieser zeichnet sich durch geistige Leistungen im unternehmerischen wie auch im privaten Bereich aus.
Um diese Leistungen honorieren und schützen zu können, wurden Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums geschaffen und somit Rechtsschutz auch auf geistigem Gebiet ermöglicht. Diese wettbewerbsbeschränkenden Regelungen gewähren den Rechteinhabern ausschließliche Rechte in Bezug auf ihre Leistungsergebnisse und ermöglichen ebenso eine effektive Abwehr von Eingriffen Dritter in diese Rechte.
Egal ob Sie als Unternehmen oder Privatperson betroffen sind – es ist wichtig, Ihre Erfindungen und schöpferischen Leistungen ausreichend zu schützen.
Das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst zum Schutz der geistig-gewerblichen Leistung die Regelungsbereiche des
  • Patent- und Gebrauchsmusterrechts,
  • Geschmacksmusterrechts,
  • Markenrechts,
  • Halbleiter- und Sortenschutzrechts und des
  • Wettbewerbsrechts (Lauterkeitsrecht).
Sei es, dass Sie Schutz für technische Erfindungen, ästhetische Formschöpfungen/-gestaltungen Ihrer gewerblichen Produkte (Design), hinsichtlich der Kennzeichnung Ihrer Produkte und/oder geschäftlichen Bezeichnungen zur Verfolgung von Marketingstrategien oder Beratung im Bereich der Wirtschaftswerbung wünschen – unsere erfahrenen, in diesen Rechtsgebieten spezialisierten Rechtsanwälte stehen Ihnen stets mit ihrem Know-how zur Verfügung und begleiten Sie bei der Verfolgung Ihrer Interessen.
Insbesondere beraten und begleiten wir Sie auf dem Weg zur Schutzrechtsanmeldung und führen diese – je nach gewünschter Reichweite des Schutzes – vor den nationalen und internationalen Verwaltungsbehörden durch. Auch im Hinblick auf die Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Schutzrechte und der Abwehr unberechtigter Forderungen aus Schutzrechtsverletzungen steht Ihnen die Kanzlei.FSR mit ihrem erfahrenen und spezialisierten Team zur Seite.
Das Urheberrecht reiht sich als ergänzendes Rechtsgebiet neben den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Es bezweckt den Schutz von Geistesschöpfungen, insbesondere von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst.
Egal ob Sie z. B. Autor, Musiker, Künstler, Filmemacher oder Lichtbildner sind – die Kanzlei.FSR berät Sie durch ihr kompetentes und qualifiziertes Team auch auf diesem Gebiet zu Fragen der Schutzrechtsvoraussetzungen, zur Verwertung Ihrer Urheberrechte und begleitet Sie bei der Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Schutzrechte ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen aus Schutzrechtsverletzungen (auch Filesharing‑Sachverhalte).