Gestaltungsberatung und Existenzgründung

Als am Markt etabliertes Unternehmen ist die Unternehmensstruktur an geschäftlichen und steuerlichen Entwicklungen auszurichten.
Vor einer Neustrukturierung zum Beispiel aus Gründen der Expansion, der Unternehmensübertragung oder wegen eines Gesellschafterstreits sind die rechtlichen, finanziellen oder betrieblichen Auswirkungen zu analysieren und fachübergreifend zu lösen.
Als Existenzgründer versuchen Sie, sich die Grundlagen der Unternehmensorganisation zu erarbeiten. Mit professionellem Rat wollen Sie sicher und schnell den Firmenaufbau bewältigen, sich z. B. aus einer Hand über die Rechtsformen oder behördlichen Anforderungen informieren.
Die Teams von der Kanzlei.FSR betreuen alle Unternehmensphasen und stehen Ihnen jederzeit und umfassend mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
… eines Unternehmens sind wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Die richtige Wahl der Rechtsform und der Unternehmensstruktur vermindert Haftungsrisiken, sichert Vermögenswerte und senkt die Steuerbelastung der Gewinne.
Durch Gründung eigenständiger Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebsgesellschaften vermeiden Sie Haftungsrisiken und sichern das Unternehmen und Ihre Vermögenswerte. Änderungen von Gesellschaftsverträgen und Schaffung neuer Strukturen und Entscheidungsgremien im Unternehmen vermeiden Gesellschafterauseinandersetzungen und wirken werterhöhend.
Eine niedrige Steuerquote stärkt die Innenfinanzierungskraft des Unternehmens und das Eigenkapital wird gestärkt mit positiven Auswirkungen auf das Rating. Daneben steigt der Unternehmenswert, weil die auszahlbaren Nettogewinne höher ausfallen. Im internationalen Steuerwettbewerb und den sich stetig ändernden Steuergesetzen sorgt die Kanzlei.FSR in Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern durch sorgfältige Planung und vorausschauende Gestaltung für einen steueroptimierten Unternehmensaufbau.
Ein Team aus erfahrenen Rechts- und Fachanwälten, Wirtschaftsprüfer und Steuerberatern berät Sie bei der Strukturierung Ihres Unternehmens und entwickelt für Sie Strategien zur Steigerung des Unternehmenswertes, Vermeidung von Haftungsrisiken und Gesellschafterauseinandersetzungen sowie zur Senkung der Steuerbelastung.
Sei es als Einzelunternehmer oder als Gesellschafter, Kanzlei.FSR bietet Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung und berät Sie insbesondere bei der notwendigen vertraglichen Umsetzung.
Bei jeder größeren Investition stellen sich die Fragen nach Realisierbarkeit, Finanzierung und möglichen Fördermitteln. Nicht zu vergessen sind die Auswirkungen auf Rating und Anforderungen an zu stellende Sicherheiten.
Wir beraten Sie über mögliche öffentliche Fördermittel und unterstützen Sie bei deren Beantragung.
Mit unseren Kooperationspartnern vergleichen wir Finanzierungsangebote von Leasinggesellschaften, Banken und Risikokapitalgebern im Hinblick auf das beste finanzielle Angebot und die geringsten vertraglichen Risiken für Sie, zeigen Ihnen Möglichkeiten zur Ratingverbesserung auf und unterstützen Sie bei den Verhandlungen mit Banken und Investoren einschließlich deren vertraglicher Umsetzung.
Durch die langjährige Tätigkeit der Kanzlei.FSR in der Finanzierungsberatung und Verhandlung mit Kapitalgebern steht Ihnen ein versiertes Team aus Rechts- und Fachanwälten in Kooperation mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zur Wahrung Ihrer Interessen zur Verfügung.
Als wachsendes oder den Schritt in die Internationalisierung planendes Unternehmen müssen Sie ein effizientes Controlling oder ein leistungsfähiges Personalmanagement und effizientes Risikomanagement oder Change‑ und Konfliktmanagement einrichten. Als Existenzgründer haben Sie vor allem buchhalterische und betriebswirtschaftliche Fragen.
Gleich, ob Sie zu Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder im laufenden Betrieb die Organisationsstruktur aufbauen oder verändern, ist eine Optimierung nach nur rechtlichen Gesichtspunkten notwendig.
In der Kanzlei.FSR stehen Ihnen dafür Fachanwälte für Arbeits- und Versicherungsrecht in Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie mit EDV-Spezialisten und Betriebswirten in fachübergreifenden Teams zur Verfügung.
… werden gerade im Mittelstand durch die ständig wechselnde Steuergesetzgebung und wirtschaftliche Erfordernisse oder auch günstige Entwicklungen und Chancen und nicht zuletzt die Planung der Nachfolge getrieben.
Wir übernehmen aus externer unbefangener Perspektive Ihren Unternehmenscheck. Von der rechtzeitigen Vertretungsvorsorge für Notfälle über vorweggenommene Vermögensübertragung, Gründung von Familiengesellschaften oder durch ein sattelfestes Unternehmertestament bis zur Umwandlung der Rechtsform zur Anpassung an die steuerlichen oder betrieblichen Veränderungen reicht die Palette der Gestaltungsmöglichkeiten einschließlich Management-buy-out oder -buy-In.
Interdisziplinär werden die FSR.Teams nach Ihren speziellen und den rechtlichen und steuerlichen Anforderungen aus Fachanwälten für Handels-und Gesellschaftsrecht-, für Arbeits- und Versicherungsrecht, sowie aus spezialisierten Anwälten im Erbrecht  in enger Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammengesetzt.
Zur schnellen und effizienten Umsetzung Ihrer Vorhaben hilft oftmals auch über die fachliche Betreuung hinaus gerade die Einbindung unseres Change- und Konfliktmanagements mit einem Wirtschaftsmediator (IHK).
„Die Luft im Unternehmen brennt“ oder „die Kommunikation ist lautstark bei null“ sind aktuelle Aussagen von Unternehmensbeteiligten, die im durchaus sachlich begründeten Streit von gesellschaftsrechtlichen Organen oder im Konzern unsere juristische Hilfe suchen.
Wir gestalten gesellschaftsrechtliche Regelungen zur effektiven Kompetenzabgrenzung, sorgen für form- und fristgerechte Versammlungen oder planen und begleiten die Auseinandersetzung der Gesellschafter zum Beispiel durch Spaltung des Unternehmens. Die Unterstützung wird von Kanzlei.FSR bei Auseinandersetzungen zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern, Vorständen und Aufsichtsräten sowie Beiräten oder Aktionären  auf allen gesellschaftsrechtlichen Ebenen nach Ihren Anforderungen schnell und effektiv, aber diskret außergerichtlich oder auch gerichtlich gewährleistet.
Dafür setzen sich erfahrene Rechts- und Fachanwälte im Team mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfer ein. Oftmals  hilft auch die Einbindung unseres Change- und Konfliktmanagements durch einen Wirtschaftsmediator (IHK).
Sie wollen Ihr Unternehmen verkaufen? Als externer Käufer oder im Wege eines MBI oder MBO einen Betrieb erwerben? Dazu beabsichtigen Sie von Anfang an, erfahrene Beratung beizuziehen?
Kanzlei.FSR wird mit Ihnen gemeinsam den Informationsstand (data room) erarbeiten, die Due Diligence in den Bereichen Finanzen, Steuern, Recht durchführen oder begleiten. Zusätzlich das rechtliche und steuerliche Transaktionskonzept nach Verhandlungsstand festlegen. Außerdem die Finanzierungsstruktur auch mit innovativen Instrumenten, öffentlichen Fördermitteln oder Private Equity konzipieren oder prüfen und schließlich den Vertrag unter allen rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten verhandeln und ausarbeiten.
Die Kanzlei.FSR ergänzt Ihre eigenen Kompetenzen durch ein fachübergreifendes Team mit Erfahrung und Know-how bei der professionellen Vorbereitung und Abwicklung der M&A-Transaktion. Auch die effektive Nachbetreuung der Transaktion stellen wir durch unsere Mitarbeiter einschließlich eines etwaigen Changemanagements mit Wirtschaftsmediatoren (IHK) sicher.