Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Ein Strafverfahren stellt für die Beteiligten eine große Belastung dar. Sei es, die Unsicherheit was auf einen zukommen wird oder auch weil man sich zu Unrecht belastet fühlt.
In jedem Fall ist es wichtig so schnell wie möglich aktiv zu werden und in die Akten der Strafverfolgungsbehörden einzusehen.

WICHTIG: Bitte machen Sie bei der Polizei keine Aussage, sondern lassen Sie uns erst gemeinsam in die Akte schauen, um sodann das weitere Vorgehen zu entscheiden!
Wir begleiten Sie sowohl in Erwachsenenstrafsachen als auch im Jugendstrafrecht vom Ermittlungsverfahren über das gerichtliche Verfahren bis in die Strafvollstreckung. Sollte der rechtliche Weg erschöpft sein, so legen wir auch Gnadenanträge für Sie ein.
Ehe man sich versieht, wird man von einem anderen Verkehrsteilnehmer bezichtigt, sich grob verkehrswidrig verhalten zu haben, was schnell zu strafrechtlichen Problemen führen kann.
So wird Ihnen z.B. vorgeworfen eine Unfallflucht begangen zu haben oder den Fahrer des auf der Autobahn vor Ihnen fahrenden Fahrzeugs bedrängt und dadurch genötigt zu haben.
Wir unterstützen Sie auch, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und beraten und vertreten Sie in Angelegenheiten vor der Fahrerlaubnisbehörde und stellen für Sie Anträge auf Aktenbereinigung der Führerscheinakte
Als erfahrene Verkehrsanwälte verteidigen wir Sie und helfen Ihnen oft auch da noch weiter, wenn Sie selbst der Ansicht sind, die Sache sei aussichtslos. Hierbei ist unser Hauptaugenmerk darauf gerichtet, eine Verfahrenserledigung ohne die Durchführung einer gerichtlichen Hauptverhandlung zu erreichen. Vorrangig verfolgen wir die Verfahrenseinstellung beziehungsweise den Freispruch.
Das Wirtschaftsleben ist geprägt von zahlreichen Verträgen und Entscheidungen, die teilweise rasche Entscheidungen abverlangen. Wenn hierdurch Fehler passieren, kann es vorkommen, dass hierdurch eine Wirtschaftsstraftat begangen wird.
Dies kann einschneidende Folgenden haben, nachdem gerade im Wirtschaftsstrafrecht schwerwiegende Verstöße empfindliche Geld- und Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Gerade bei Fällen der Bestechung, der Bestechlichkeit, des Betruges und der Untreue sowie bei Insolvent Straftaten bedarf es einer sorgfältig abgestimmten Verteidigungsstrategie.
Nachdem unserem Haus sowohl ein Strafrechtsreferat, als auch ein Wirtschaftsrechtsreferat innehat, können wir eine kompetente Verteilung mit kurzen Wegen und nur einem Ansprechpartner bieten. Durch die auf Sie speziell abgestimmte Verteidigungsstrategie ist unser Ziel eine nicht aufsehenerregende Verfahrensbeendigung im Interesse des Unternehmens und der Mitarbeiter zu erreichen.
Das Einhalten von Gesetzen und Richtlinien in Unternehmen aber auch die freiwilligen Kodizes der Unternehmen ist unumgänglich um sich strafrechtlich abzusichern.
Nachdem Verstöße im Wirtschaftsleben gravierende Geld- und Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann, ist ein Compliance-Management-System unumgänglich.
Eine auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und regulatorischer Standards abgestimmte Unternehmerstruktur hilft Ihnen ein Organisationsverschulden und damit Strafbarkeiten der führenden Mitarbeitern zu vermeiden. Durch eine vorsorgliche Regelung kann eine Absicherung geschaffen werden.
Durch unsere Referate im Strafrecht und Wirtschaftsrecht, können wir Sie dabei unterstützen ein sicheres Compliance-Management-System zu schaffen um Sie damit bestmöglich abzusichern.
Bevor man zu einer Straftat die einem vorgeworfen wird eine Aussage machen sollte, ist es nach unserem Dafürhalten unumgänglich zunächst zu wissen, was das Gegenüber bereits weiß. Nachdem die Strafprozessordnung dies ausdrücklich regelt, sollte daher diese Chance wahrgenommen werden.
Wir holen für Sie die Akte ein und besprechen diese dann mit Ihnen um eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Hierdurch kann das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielt werden.