Versicherungsrecht

Das Streben nach Sicherheit ist ein gesellschaftliches Grundbedürfnis. Der Vermögensverlust als Folge eines Schadensereignisses oder eines finanziellen „Fehlgriffs“ stellen eine Bedrohung der eigenen Existenz dar.
Nach erlittenen Schäden und Verletzungen verhelfen wir Ihnen zu Ihren Ansprüchen. Bei Streitigkeiten mit Ärzten, Anwälten, Steuerberatern und Banken vertreten wir Sie sowohl gerichtlich, wie auch außergerichtlich. Forderungen setzen wir durch, oder wehren diese ab. Versicherungen werden im Zweifel gerichtlich in Anspruch genommen, wenn trotz Eintrittspflicht eine Leistung nicht erfolgt.
Als fachübergreifende Dienstleister, darunter Fachanwälte für Versicherungsrecht und weitere erfahrene Berufsträger, lassen nichts unversucht, Ihr Vermögen zu optimieren und zu erhalten.
Eine der häufigsten Ursachen für Streit mit Versicherungen besteht darin, dass die beiden Parteien unterschiedliche Sprachen sprechen und der Anspruchsteller regelmäßig die von der Versicherung zur Feststellung des Versicherungsfalles und der Schadenshöhe benötigten Angaben als reine Schikane betrachtet.
Wir „übersetzen“ für sie das Kleingedruckte in den allgemeinen Versicherungsvertragsbedingungen in eine allgemein verständliche Sprache und unterstützen sie bei der zielgerichteten Aufbereitung und Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche.
Das Beratungsteam aus einem Fachanwälte für Versicherungsrecht, einem Fachanwalt für Medizinrecht  und versierten Rechtsanwälten aus dem Bereich des Schadensmanagements setzen ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch.
Versicherungsmakler und Versicherungsagenten stehen häufig zwischen den Forderungen nach guter Beratung und den eigenen Abschlußinteresse. Dies führt zu unrichtiger oder gar fehlender Beratung des Versicherungsnehmers.
Durch unsere langjährige Berufserfahrung machen wir den daraus resultierenden Schaden für Sie geltend.
Der teuer erkaufte Berufsunfähigkeitsschutz darf nicht mit einer auch nur ansatzweise unzutreffenden Begründung der Versicherung versagt werden. Eigentlich soll der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dem Versicherungsnehmer eine schnelle und sichere wirtschaftliche Absicherung im Falle einer unerwarteten schweren Krankheit bieten.
Seit langem ist allerdings zu beobachten, dass oft die als Selbständig Tätigen Versicherungsnehmer (und deren Familien) im Regen stehen gelassen werden. Es gibt wenige Bereiche im Versicherungsrecht, welche derart Streit befangen sind, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Selbiges gilt für den Bereich der Lebensversicherung. Der Ausfall der Versicherungsleistung ist oft von existenzieller Bedeutung.
Wir als fachkompetente Rechtsanwälte setzen Ihre berechtigten Ansprüche durch.
Die Betriebshaftpflichtversicherung dient dem Unternehmer, um sich gegen Haftpflichtansprüche Dritter aus dessen betrieblichen oder beruflichen Tätigkeiten zu schützen. Sie ist eine notwendige Sicherung der wirtschaftlichen Existenz eines Betriebes. Die Leistungsverweigerung der Versicherung hat gravierende Folgen.
Manche Versicherer versuchen die Leistung mit dem Argument zu verweigern, dass eine bestimmte betriebliche Tätigkeit, gar nicht versichert sei.
Als fachübergreifende Dienstleister, darunter ein Fachanwalt für Versicherungsrecht und weitere erfahrene Rechtsanwälte, lassen nichts unversucht. Wir prüfen die Verweigerung der Zahlung und treten für die entgegen.
Wenn die Versicherung nach einem Hausbrand, Sturmschaden oder Elementarschaden etc. die Zahlung verweigert, muss man die Begründung prüfen. Oft sind die Begründungen fehlerhaft und deckt sich nicht mit der Sachlage, so dass sie einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.
Wer weiss schon, was ein Feuer im Sinn der Versicherungsbedingungen ist? Ein Schwelbrand fällt zum Beispiel nicht darunter. Die Auslegung der Bedeutung der Versicherungsbedingungen bereitet Laien oft Schwierigkeiten.
Wir helfen Ihnen, die sachgerechte gerichtliche- und außergerichtliche Schadensregulierung mit dem Ziel des optimalen Ergebnisses für Sie zu erreichen.
Typische rechtliche Probleme in der Krankheitskostenversicherung sind, die Anfechtung des Vertrages wegen angeblicher vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen, sowie die Leistungsverweigerung wegen fehlender „medizinische Notwendigkeit“ der Heilbehandlung.
Hier gilt es nach Prüfung des Einzelfalles der entsprechenden Argumentation entgegen zu treten. Die Kanzlei.FSR aus einem Fachanwälte für Versicherungsrecht, einem Fachanwalt für Medizinrecht und weitere erfahrene Rechtsanwälte setzen ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch.