Auto und Verkehr

Mobilität bestimmt unser Leben – Einschränkungen treffen uns besonders hart: Unfall, Verletzungen, Alkoholfahrt, Führerscheinentzug, Fahrzeugkontrolle, Gebrauchtwagenkauf,  Radarfallen, Drängeln, Bußgeldbescheid und noch vieles mehr. Zum Glück gibt es Experten wie uns.
Der Lebensbereich „Auto und Verkehr“ ist äußerst facettenreich und durchdrungen von rechtlichen, technischen, medizinischen und psychologischen Fragen, deren Beantwortung spezielle Kenntnisse und Erfahrungen voraussetzen.
Wir als fachkompetente Fachanwälte in Verkehrsrecht können Ihnen helfen das optimale Ergebnis zu erzielen, sei es bei der Abrechnung von Verkehrsunfällen, bei Bußgeldbescheiden bei Führerscheinmaßnahmen als auch bei verkehrsrechtlichen Strafverfahren. Durch unsere langjährige Erfahrung beherrschen wir sämtliche Kniffe um für Sie ein optimales Ergebnis vor Gericht, Ämtern und bei Versicherungen erreichen zu können.
Sie hatten einen Verkehrsunfall, wobei neben dem Blechschaden möglicherweise auch Personenschäden eingetreten sind? Oft versuchen die Versicherungen dann Rechtsanwälte und unabhängige Sachverständige bei der Unfallregulierung außen vor zu lassen, mit dem Ziel, nur geringen Ersatz leisten zu müssen.
Mit der jahrelangen Erfahrung und ständigen Fortbildung unserer Fachanwälte, die auch veröffentlichend tätig sind, sorgen wir dafür, dass Sie sämtliche von der Rechtsprechung zugebilligten Schäden ersetzt bekommen. Darüber hinaus machen wir selbstverständlich auch Schmerzensgeldforderungen und weitere Ansprüche, die Ihnen aufgrund des eingetretenen Personenschadens zustehen, geltend.
Wir übernehmen die sachgerechte gerichtliche- und außergerichtliche Unfallschadensregulierung mit dem Ziel des optimalen Ergebnisses für Sie zu erreichen.
Sie stellen Sich die Frage, wie mache ich mein Schmerzensgeld geltend? Oder was und wie kann man die Höhe errechnen?
Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden, vermehrten Aufwendungen,  Rentenansprüchen, Unterhalt, Verdienstausfall, Erwerbsschäden und entgangenem Gewinn sind alles Ansprüche, die wir für Sie geltend machen können.
Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht beraten Sie umfassend und haben stets für die jeweilige Situation die passende Lösung bereit.
Sie haben sich ein „neues“ Auto gekauft? Dieser weist nach kurzer Zeit Mängel auf? Leider passiert es doch oftmals, dass der Käufer nach dem Erwerb seines Pkws ein „blaues Wunder“ erlebt.
Im Laufe der Zeit muss der Pkw dann irgendwann einmal in die Werkstatt gegeben werden, was schon ärgerlich genug ist. Noch ärgerlicher kann es aber werden, wenn bei der Erteilung und Abwicklung des Reparaturauftrags auch noch zusätzliche Probleme auftreten.
Nach einer umfassenden Überprüfung Ihres Problems leiten wir die erforderlichen Schritte ein, sei es  die Geltendmachung von Ansprüchen bei dem Vertragspartner oder die Abwehr zu Unrecht gestellter Forderungen, sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich.
Sie waren mit Ihrem Auto unterwegs und wurden geblitzt? Nach kurzer Zeit flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus ein? Welcher eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot enthält.
Die Chance, sich in einem Bußgeldverfahren mit Erfolg zu verteidigen ist gering, wenn Sie sich nicht dem Beistand eines qualifizierten Verkehrsanwalts bedienen. So können aus Ihrer subjektiven Sicht für Sie vorteilhafte Argumente plötzlich gegen Sie sprechen.
Durch unsere langjährige Berufserfahrung helfen wir Ihnen sich gegen Bußgelder und Fahrverbote zur Wehr zu setzen oder auch Fahrverbote in ein erhöhtes Bußgeld umzuwandeln. Auch in Fällen in denen es wenig Erfolgschancen gibt, gibt es Möglichkeiten beispielsweise ein Fahrverbot auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen.
Es wird Ihnen z.B. vorgeworfen eine Unfallflucht begangen zu haben oder den Fahrer des auf der Autobahn vor Ihnen fahrenden Fahrzeugs bedrängt und dadurch genötigt zu haben?
Ehe man sich versieht, wird man von einem anderen Verkehrsteilnehmer bezichtigt, sich grob verkehrswidrig verhalten zu haben, was schnell zu strafrechtlichen Problemen führen kann.
Als erfahrene Verkehrsanwälte verteidigen wir Sie und helfen Ihnen auch da noch weiter, wenn Sie selbst der Ansicht sind, die Sache sei aussichtslos. Hierbei ist unser Hauptaugenmerk darauf gerichtet, eine Verfahrenserledigung ohne die Durchführung einer gerichtlichen Hauptverhandlung zu erreichen. Vorrangig verfolgen wir eine Verfahrenseinstellung beziehungsweise einen Freispruch.
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen? Hierfür können Krankheit, Alkohol und Drogen die Ursache sein. Deshalb wird von der Führerscheinstelle eine Begutachtung gefordert, wenn sie Zweifel an der Fahreignung eines Verkehrsteilnehmers hat.
In diesem Zusammenhang wird seitens des Betroffenen immer wieder die Frage nach dem „Führerschein- Tourismus“ gestellt, also wie und ob die Möglichkeit besteht, die (MPU) durch die Erlangung einer ausländischen Fahrerlaubnis zu umgehen. Wir beraten Sie umfassend zum Thema der medizinisch- psychologische Untersuchung (MPU) und geben Ihnen Hilfestellungen für die Vorbereitung und das Bestehen dieser Untersuchung.
Uns liegt immer die neuste europarechtliche Rechtsprechung vor, so dass wir in der Lage sind, Ihnen zu diesem Thema unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtslage Rat zu erteilen, falls Sie planen eine Fahrerlaubnis im Ausland zu erwerben.
Es hat sich ein Verkehrsunfall im Ausland bei Ihnen ereignet? Auch hier können wir helfen.
Leider dauert die Regulierung eines Unfallschadens teilweise jahrelang. Dies liegt oftmals daran, dass die falschen Stellen angeschrieben werden. Auch die Rechtslage im Ausland ist häufig anders als in Deutschland, so dass hier auf viele Punkte geachtet werden muss.
Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung helfen wir Ihnen schnellstmöglich Ihren Unfallschaden reguliert zu bekommen und korrespondieren direkt mit den jeweiligen Stellen. Damit haben Sie einen direkten Ansprechpartner in Deutschland der Ihnen hilft das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Häufig wird bei der Auswahl einer Versicherung an den Preis gedacht. Bei Abschluss des Vertrages sind einige Fragen wie beispielsweise wer das Fahrzeug nutzt, wo es abgestellt wird oder wie viele Kilometer künftig gefahren werden wichtig.
Bei Versicherungswechseln kann die Schadensfreiheitsklasse aus der Vorversicherung übernommen werden. Auch besteht in einigen Fällen die Möglichkeit die Schadensfreiheitsklasse einer anderen Person, wie beispielsweise die der Eltern zu übernehmen.
Auch Schadensabrechnungen mit der Teil- oder der Vollkaskoversicherung bieten immer wieder Schwierigkeiten, die wir durch unser erfahrenes Fachteam aus Versicherungsrechtlern schnellstmöglich lösen.