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5. Oktober 2020Aktuelles

Durchbruch in Sachen Betriebsschließungsversicherung

 

Bereits das Landgericht Mannheim hatte sich in Sachen Betriebsschließungsversicherung mit dem Urteil vom 29.04.2020 (AZ. 11 O 66/20) dem Grunde nach zugunsten der Gastronomie und Hotellerie ausgesprochen. Nun konnte am Landgericht München I ein weiterer Erfolg erzielt werden.

 

Mit einem Urteil vom 01.10.2020 (AZ. 12 O 5895/20) erklärte das Landgericht München I erstmals ausdrücklich eine in dem Versicherungsvertrag verwendete Klausel bezüglich des Versicherungsumfangs für intransparent und damit unzulässig. In Folge dessen sprach das Gericht dem klagenden Gastronomen die Summe von rund einer Millionen Euro zu.

 

Bereits mehrere Gerichte bestätigten die Zahlungsverpflichtung von Betriebsschließungsversicherungen anlässlich der behördlich angeordneten Schließungen im Frühjahr 2020 im Rahmen der Corona-Krise.

 

Ob und in welcher Höhe die Betriebsschließungsversicherung für die Corona bedingten in Anspruch genommen werden kann hängt von der Formulierung der Vertragsbedingungen im Einzelfall ab.

 

Die in dem Vertrag verwendete Klausel, muss dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne nähere Fachkenntnisse klar vermitteln, ob und wenn ja inwieweit der Versicherungsschutz eingeschränkt ist. Es muss somit unmissverständlich erkennbar sein, ob lediglich die in den Vertragsbedingungen ausdrücklich aufgezählten Krankheiten oder aber alle in dem Infektionsschutzgesetz genannten und zukünftig zu nennenden Krankheiten den Schadensfall auslösen können.

 

Bezüglich der dem Urteil des LG München I zugrunde liegenden Klausel entschied das Gericht, dass diese die Transparenzanforderung nicht erfüllt, da deren Tragweite nur mit Hilfe der Analyse des Infektionsschutzgesetzes zu ermitteln ist, welches der Versicherungsnehmer regelmäßig nicht kennt.

 

Die Klausel ist damit unzulässig und zugunsten der Versicherungsnehmer zu interpretieren.

 

Obwohl die Zahlungspflicht der Versicherer auch nach dem Urteil des Landgerichts München I einzelfallabhängig bleibt, macht die Entscheidung den Versicherten Mut und lässt die teilweise unzureichenden Vergleichsangebote einiger Versicherungsgesellschaften in einem völlig neuen Licht erscheinen.

 

Gerne prüfen wir Ihre konkrete Situation anhand Ihrer Police und Vertragsbedingungen.

 

Sven-Wulf Schöller
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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