Durch das von uns erstrittene Urteil des LG-Nürnberg Fürth vom 28.03.2018 (nicht rechtskräftig) haben wir erneut einem geschädigten Fahrzeugkäufer zu seinem Recht verholfen.
Werden auch Sie jetzt aktiv – denn am 31.12.2018 droht die Verjährung!
Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, gegebenfalls auch in Verbindung mit einem Widerruf des Darlehensvertrag bei finanzierten Fahrzeugen.