Reiserecht

Egal ob privat oder beruflich – Unannehmlichkeiten, die im Zusammenhang mit Reisen auftreten sorgen für Ärger und nehmen uns die Urlaubsfreude. So stellen Reisemängel, Minderung, Schadensersatz, Flugverspätungen und Flugannullierungen mit der Reiserücktrittversicherung oder dem Reisebüro alltägliche Problemfelder des Reiserechts dar.
Dieser Lebensbereich ist in rechtlicher Hinsicht durchdrungen von einer Vielzahl von Fragen, die wir für Sie gerne klären. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und unseren Fachteams im Bereich Reiserecht, wovon auch das Zusammenspiel von nationalem und EU-Recht umfasst ist, können wir Sie in diesem Bereich optimal beraten und somit das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielen.
Ihr Flug hat Verspätung oder Wurde annulliert? Dies ist leider zum Alltag geworden.
Nach derzeitigem EU-Recht besteht bei Flugverspätungen ein Ausgleichsanspruch. Je nach Entfernung zum Zielort beträgt dieser zwischen 250 und 600 Euro pro Reisenden. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn Sie lediglich mit einem anderen als dem gebuchten Flug an Ihren Zielort verbracht werden. Auch sieht die EU vor, dass diese Entschädigung an den Reisenden zu leisten ist und nicht an denjenigen, der den Flug bezahlt hat. So können Sie auch bei Flugverspätungen, die auf Dienstreisen eintreten, einen entsprechenden Ausgleichsanspruch geltend machen.
Mit unserer langjährigen Erfahrung erhalten Sie kompetente Beratung und verbindliche Auskunft. Sämtliche hierbei zu berücksichtigenden Umstände werden von uns sorgfältig geprüft und entsprechend in das konkrete Mandat eingebracht. Während des gesamten Mandats begleiten wir Sie sowohl in außergerichtlichen als auch in möglichen Klageverfahren kompetent und setzen uns für Ihre Rechte ein.
War Ihr Hotel mangelhaft, der zugesicherte Transfer vom Flughafen zur Unterkunft fand nicht statt oder kam ihr Gepäck verspätet am Zielort an? All dies, sowie eine Vielzahl von weiteren Faktoren können einen Reisemangel darstellen, der auf den ersten Blick nicht gleich erkennbar ist.
Es besteht ein Anspruch auf Reisepreisminderung schon dann, wenn eine vor der Reise zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt wird. Dies ist oft auch der Fall, wenn eine Umbuchung in ein höherwertiges Hotel vorgenommen wird oder eine zugesicherte Kinderbetreuung nicht vorhanden ist.
Weiter liegt ein Reisemangel vor, wenn bei einer Kreuzfahrt nicht alle angegebenen Ziele angefahren werden können oder die Urlaubsruhe durch Baulärm gestört wird. Auch kann nach der Stornierung einer Reise ein Ersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude bestehen.
Meist ist es nicht ohne weiteres erkennbar, ob überhaupt ein Anspruch besteht. Oft bereitet es auch Schwierigkeiten, wem gegenüber man diesen Anspruch durchsetzen kann. In all diesen Fällen ist es auf Grund der gesetzlichen Regelungen wichtig, schnell zu reagieren. So bleibt einem Reisenden nur ein Zeitraum von 4 Wochen, um mögliche Ansprüche bei dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und unseren umfassenden rechtlichen Kenntnissen kompetent zur Seite. In allen Schritten Ihres Mandats werden Sie über den Sachstand informiert und wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Anhand der gesetzlichen Regelungen und der einschlägigen Rechtsprechungen bestimmen wir die Höhe Ihres Anspruchs und setzen diesen auch gerichtlich für Sie durch.