Arzthaftung und Behandlungsfehler

Die Grundsätze der Arzthaftung wurden teilweise in das BGB übernommen. Er bleibt jedoch das weite Feld der prozessualen Besonderheiten dieses Rechtsgebietes, die Erfahrung und spezielles Wissen voraussetzen um Arzthaftungsfälle erfolgreich zu bearbeiten und zwar sowohl auf Seiten der Ärzte als auch der Patienten.
Hierbei steht uns ein ärztliches Beraterteam zur Seite, welches uns mit dem jeweiligen Wissen auf Facharztniveau unterstützt. Schwerpunkte liegen hier in den Bereichen Zahnmedizin, Chirurgie und alternativen Krebstherapien.
Gute ärztliche Behandlung gibt es nicht gratis. Die moderne Gerätemedizin und die technischen Möglichkeiten bei der Diagnostik haben Ihren Preis.
Wir prüfen die Kostenübernahme durch den privaten Krankenversicherer und machen Ihre berechtigten Forderungen geltend.
Typische rechtliche Probleme in der Krankheitskostenversicherung sind, die Anfechtung des Vertrages wegen angeblicher vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen, sowie die Leistungsverweigerung wegen fehlender „medizinische Notwendigkeit“ der Heilbehandlung.
Hier gilt es nach Prüfung des Einzelfalles der entsprechenden Argumentation entgegen zu treten. Die Kanzlei.FSR aus einem Fachanwälte für Versicherungsrecht, einem Fachanwalt für Medizinrecht und weitere erfahrene Rechtsanwälte setzen ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch.